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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 847/19

Datum:
22.05.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 847/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0522.7A847.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 K 8437/16
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 15.000 € festgesetzt.

 
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