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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 943/20

Datum:
19.08.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 943/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0819.6B943.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 683/20
Schlagworte:
Konkurrentenstreit konstitutives Anforderungsmerkmal Verbot der Sprungbeförderung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde der Antragsgegnerin in einem Konkurrentenstreitverfahren

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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