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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 642/20

Datum:
16.10.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 642/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:1016.6B642.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 223/20
Normen:
BeamtStG §39
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Verwaltungsdirektorin, deren Eilantrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Entbindung von Vorgesetztenfunktionen gerichtet ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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