Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 624/20

Datum:
05.08.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 624/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0805.6B624.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 1791/19
Schlagworte:
Auswahlentscheidung Stellenbesetzung Konkurrentenstreit dienstliche Beurteilung Beurteilungsbeitrag Dienstunfähigkeit potentielle Kausalität
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Kriminaloberkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Ist ein früherer Vorgesetzter langdauernd dienstunfähig, ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass er nicht dafür herangezogen werden kann, einen Beurteilungsbeitrag abzugeben.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank