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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 45/20

Datum:
29.03.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 45/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0329.6B45.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 L 1095/19
Schlagworte:
Konkurrentenstreitverfahren Stellenbesetzung Beurteilungsbeitrag Abweichung potentielle Kausalität
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners im Konkurrentenstreitverfahren.

Abweichungen von einem Beurteilungsbeitrag müssen nachvollziehbar begründet werden.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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