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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 453/20

Datum:
15.06.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 453/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0615.6B453.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 337/20
Schlagworte:
Umsetzung Stellenbesetzung Bewerbungsverfahrensanspruch Ausschreibung
Normen:
LGG §8 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Leitenden Ministerialrats gegen die Besetzung einer Stelle im Wege der Umsetzung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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