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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 412/20

Datum:
03.06.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 412/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0603.6B412.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 L 144/20
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer eingeschränkt dienstfähigen Hauptsekretärin auf vorläufige Erteilung einer Genehmigung für eine Nebentätigkeit in einer Apotheke.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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