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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 319/20

Datum:
18.08.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 319/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0818.6B319.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1718/19
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Fortführung eines nach bereits getroffener Auswahlentscheidung abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens einer Institutsleitung für Denkmalpflege und Denkmalschutz.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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