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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 265/20

Datum:
29.04.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 265/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0429.6B265.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1867/19
Schlagworte:
Stellenbesetzungsverfahren Abbruch
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Verwaltungsamtmanns, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Dienstherrn zur Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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