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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1606/19

Datum:
25.02.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1606/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0225.6B1606.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 1212/19
Schlagworte:
Stellenbesetzung Konkurrentenstreit
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 19.000 Euro festgesetzt.

 
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