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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1575/19

Datum:
26.02.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1575/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0226.6B1575.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 1116/19
Schlagworte:
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Ernennung Rücknahme arglistige Täuschung
Normen:
LBG NRW §17 Abs. 2 Satz 4, Abs. 1 Satz 1; BeamtStG §12 Abs. 1 Nr. 1
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrags, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wiederherzustellen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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