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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1414/19

Datum:
13.01.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1414/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0113.6B1414.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1153/19
Schlagworte:
Auswahlentscheidung Kausalität Begründung des Gesamturteils
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Oberamtsanwältin in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

 
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