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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1216/20

Datum:
05.11.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1216/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:1105.6B1216.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1025/20
Schlagworte:
Gerichtsvollzieher Geschäftsverteilung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Gerichtsvollziehers gegen die Ablehnung eines Eilantrags, mit dem dieser die Untersagung der Neuverteilung der Geschäfte begehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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