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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 11/20

Datum:
27.02.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 11/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0227.6B11.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1759/19
Schlagworte:
Dokumentation Auswahlerwägungen Qualifikationsgleichstand Anforderungsprofil Statusamtsbezug Qualifikationsvergleich Auswahlentscheidung
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde in einem Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle an einer Gesamtschule

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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