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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1073/20

Datum:
18.12.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1073/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:1218.6B1073.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 L 234/20
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem Antragsgegner aufzugeben, die Beigeladenen einstweilen nicht zu befördern.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt

 
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