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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 448/19

Datum:
14.12.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 448/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:1214.6A448.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 7934/17
Schlagworte:
Diensthund Aussonderung Tierpflegevertrag
Normen:
VwVfG NRW §59 Abs. 1
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeihauptkommissars a. D. auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf die Verpflichtung des Dienstherrn zum Abschluss eines Tierpflegevertrages nach Aussonderung eines Diensthundes gerichtet ist.

 

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 1.000,00 Euro festgesetzt.

 
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