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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 439/20

Datum:
24.04.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 439/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0424.6A439.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 6646/16
Schlagworte:
Schadensersatz Übernahme ins Beamtenverhältnis
Normen:
BGB §839
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Beamtin, die Schadensersatz wegen verzögerter Übernahme ins Beamtenverhältnis begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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