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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 421/19

Datum:
13.01.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 421/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0113.6A421.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 11677/17
Schlagworte:
Übernahme, Beamtenverhältnis auf Probe, gesundheitliche Eignung, Prognosemaßstab, Verfahrensfehler, Unbeachtlichkeit, Beteiligung Gleichstellungsbeauftragte, Beurteilungsspielraum
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze:

Zur Ablehnung der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher Eignung

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.

 

G r ü n d e :

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

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