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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 3265/19

Datum:
14.04.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 3265/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0414.6A3265.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 8084/17
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 50.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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