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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 3132/18

Datum:
02.03.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 3132/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0302.6A3132.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 2135/15
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeihauptkommissars a. D. auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf die Anerkennung von weiteren Dienstzeiten im Wechselschichtdienst mit der Folge der Verringerung der Altersgrenze gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf die Wertstufe bis 25.000,00 Euro festgesetzt.

 
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