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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 703/20

Datum:
31.07.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 703/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0731.5B703.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 470/20
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Mai 2020 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 4. Februar 2020 wird hinsichtlich Ziffer 2 und 3. des Bescheids wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 5 angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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