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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 876/20

Datum:
30.11.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 876/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:1130.4E876.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 288/18
 
Tenor:

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seine Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren zurückweisenden Beschluss des Senats vom 9.11.2020 ‒ 4 E 772/19 ‒ wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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