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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 772/19

Datum:
09.11.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 772/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:1109.4E772.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 288/18
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 9.8.2019 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

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