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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 652/20

Datum:
11.08.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 652/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0811.4E652.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 K 362/18
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen den seine Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 25.2.2020 zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 24.6.2020 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

 
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