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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 451/19

Datum:
24.01.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 451/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0124.4E451.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 K 3703/18
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13.5.2019 geändert:

Dem Antragsteller wird für ein beabsichtigtes Klageverfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. X.       aus S.              beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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