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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 973/20

Datum:
09.07.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 973/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0709.4B973.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 L 398/20
 
Tenor:

Die Anhörungsrüge der Antragstellerin mit dem Vorwurf, der Senat habe im Verfahren 4 B 874/20 über ihre Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht ihr rechtliches Gehör verletzt, wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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