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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 640/20

Datum:
16.06.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 640/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0616.4B640.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 1 L 25/20
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9.4.2020 wird verworfen.

Herr B.     I.       , F.        str. 0, 00000 F1.           , trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6
 

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