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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 226/19

Datum:
30.03.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 226/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0330.4B226.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 1511/18
Leitsätze:

Schließungsverfügung bezogen auf eine Spielhalle, die sich im selben Gebäude wie eine andere Spielhalle derselben Betreiberin befindet und mit Spielhallen anderer Betreiber im Umkreis von 350 m konkurriert.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 24.1.2019 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

 
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