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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 2371/20

Datum:
06.10.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 2371/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:1006.4A2371.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 7887/18
 
Tenor:

Das Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28.7.2020 wird eingestellt.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 30.000,00 Euro festgesetzt.

 
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