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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 915/20

Datum:
21.07.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 915/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0721.1B915.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 L 641/20
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Juni 2020 – 10 L 641/20 – ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der verwaltungsgerichtlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 9.790,71 Euro festgesetzt.

 
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