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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 4325/19.A

Datum:
23.04.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 4325/19.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0423.1A4325.19A.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 10 K 4130/17.A
 
Tenor:

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung der Rechtsanwaltskanzlei X.         & E.    aus N.      wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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