Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 1369/19

Datum:
05.03.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 1369/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0305.19B1369.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 8 L 956/19
Leitsätze:

1. Ein privater Schulträger entscheidet vorbehaltlich des § 3 Abs. 2 ESchVO NRW im Rahmen privatrechtlicher Vertragsautonomie darüber, ob und unter welchen Bedingungen er einen Schüler auf der Grundlage eines privatrechtlichen Schulvertrags in eine von ihm getragene Schule aufnimmt.

2. Auf der Grundlage der Ermessensermächtigung in § 46 Abs. 7 Satz 1 SchulG NRW kommt eine Zuweisung nur an eine öffentliche Schule in Betracht.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank