Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 1361/19

Datum:
24.01.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 1361/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0124.19B1361.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 L 1749/19
Leitsätze:

Bei der rechtlichen Überprüfung der Höhe des angedrohten Zwangsgeldes ist grundsätzlich auf die behördliche Sicht im Zeitpunkt des Erlasses der Androhung und die dabei zugrunde gelegte Einkommenssituation des Pflichtigen („ex ante“) abzustellen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank