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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 E 455/19

Datum:
18.02.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 E 455/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0218.18E455.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 2817/19
Normen:
§ 52 Abs. 2 GKG; § 39 Abs. 1 GKG; § 68 Abs. 3 GKG
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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