Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 746/19

Datum:
21.07.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 746/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0721.18B746.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 3566/18
Schlagworte:
Beschäftigungserlaubnis Duldung Duldungsbescheinigung Geltungsdauer einer Beschäftigungserlaubnis Geltungsdauer Nebenbestimmung Ausbildungsduldung
Normen:
AufenthG § 4 Abs. 2 Satz 3; AufenthG § 60a Abs. 2 Satz 4; VwVfG § 36
Leitsätze:

1. Die einer Duldung als Nebenbestimmung beigefügte Beschäfti-gungserlaubnis ist eine Nebenbestimmung im weiteren Sinne und nicht eine solche nach § 36 VwVfG NRW.

2. Zur Geltungsdauer einer auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG a.F. erteilten Beschäftigungserlaubnis.

 
Tenor:

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung der Rechtsanwaltssozietät Verhoeven & Partner wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank