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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 A 1020/19

Datum:
03.11.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 A 1020/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:1103.18A1020.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 K 319/18
Schlagworte:
Unionsbürger Unionsbürgerstatus Drittstaatsangehöriger Aufenthaltsrecht
Normen:
AEUV Art. 20
Leitsätze:

Wird einem minderjährigen Unionsbürger und dessen drittstaatsangehörigem Elternteil die Abschiebung in den Heimatstaat des minderjährigen Unionsbürgers angedroht, so ist ein Aufenthaltsrecht gemäß § 20 AEUV grundsätzlich gegenüber diesem geltend zu machen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. L.     T.           , E.        , wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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