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Oberverwaltungsgericht NRW, 17 B 246/20

Datum:
09.03.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
17. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 B 246/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0309.17B246.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 8 L 1616/19
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,- Euro festgesetzt.

 
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