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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 792/19

Datum:
01.04.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 792/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0401.16B792.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 L 1354/19
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. Mai 2019 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8
 

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