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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 672/20

Datum:
04.06.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 672/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0604.16B672.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 1330/19
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 20. April 2020 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung dahingehend geändert, dass die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 3314/19 bezüglich der Entziehung der Fahrerlaubnis in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 16. Oktober 2019 wiederhergestellt wird.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, dem Antragsteller unverzüglich den Führerschein vorläufig zurückzugeben.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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