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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 E 72/20

Datum:
21.02.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 E 72/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0221.15E72.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 29 K 5909/19
Schlagworte:
Informationsfreiheitsrecht Beiladung Drittbeteiligungsverfahren Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Normen:
VwGO § 65; IFG NRW § 8
Leitsätze:

Ist das Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 Satz 4 IFG NRW bereits vorprozessual durchgeführt worden und hat die informationspflichtige Stelle daraufhin den Informationsantrag mit Blick auf § 8 Satz 1 IFG NRW abgelehnt, ist in einem dagegen gerichteten Klageverfahren regelmäßig eine Beiladung des Dritten jedenfalls nach § 65 Abs. 1 VwGO in Betracht zu ziehen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die U.      X.       Partnerschaftsgesellschaft mbB, C.          Straße 15, E.          , vertreten durch den Partner Rechtsanwalt Prof. Dr. O.       L.      , wird zum Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 K 5909/19 - beigeladen.

 
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