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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 1813/20

Datum:
04.12.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 1813/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:1204.13B1813.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 9 L 782/20
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 27. Oktober 2020 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht Münster zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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