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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 972/19

Datum:
30.07.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 972/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0730.12E972.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 3524/17
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 33.472,80 festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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