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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 727/19

Datum:
11.03.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 727/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0311.12B727.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 1447/19
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

2. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. Mai 2019 - 19 L 1447/19 - ist hinsichtlich der Ablehnung des Antrags der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wirkungslos.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens werden hinsichtlich der ersten Instanz gegeneinander aufgehoben und hinsichtlich des Beschwerdeverfahrens der Antragstellerin auferlegt.

 
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