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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 1499/19

Datum:
29.06.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 1499/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0629.12B1499.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 L 1502/19
 
Tenor:

Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 11. September 2019 - 10 L 1502/19 - ist wirkungslos.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen für die erste Instanz die Antragsgegnerin zu 4/5 und der Antragsteller zu 1/5; für die zweite Instanz werden sie gegeneinander aufgehoben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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