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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 1293/20

Datum:
23.09.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 1293/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0923.12B1293.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 L 962/20
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der angegriffene Beschluss geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird insgesamt abgelehnt.

Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Rechtszüge.

 
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