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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 503/20

Datum:
04.05.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 503/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0504.10B503.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 L 1895/19
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.

 
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