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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 328/20

Datum:
24.04.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 328/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0424.10B328.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 79/20
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

 
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