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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 A 226/20

Datum:
25.02.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 A 226/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0225.10A226.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 247/19
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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