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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 53/19

Datum:
11.03.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 53/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0311.7B53.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 L 1964/18
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

 
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