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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 525/19

Datum:
06.08.2019
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 525/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0806.7B525.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 L 172/19
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4.4.2019 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen als Gesamtschuldner einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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